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Die Nebenintervention im Kündigungsverfahren

VerfahrensrechtAufsatzEike Lindingerimmolex 2019, 178 - 179 Heft 5 v. 2.5.2019

Ausgangslage

Tragen zwei Parteien einen Zivilprozess aus, haben Dritte kein gesteigertes Interesse, daran teilzunehmen. Der Nebenintervenient kann sich grundsätzlich entscheiden, ob er auf Seiten des Klägers oder des Beklagten beitritt, je nachdem, wen er im Prozess unterstützen will.

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