Auf dem österreichischen Immobilienmarkt kommt es aufgrund der Altersstruktur vieler Objekte und der dafür geltenden Reglementierung des Mietzinses in vielen Fällen zu einem geringen Mietertrag. Ist dieses gesetzlich verrechenbare und somit tatsächlich vereinnahmte Mietentgelt als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer heranzuziehen? Hier werden die umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen auf unionsrechtlicher sowie nationaler Ebene erörtert.