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Zur Angemessenheit des Fixpreises

WohnungsgemeinnützigkeitsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2019/50immolex 2019, 176 Heft 5 v. 2.5.2019

Ein Fixpreis gem § 15d WGG ist offenkundig unangemessen, wenn er den ortsüblichen Preis für freifinanzierte gleichartige Objekte übersteigt; sind solche nicht vorhanden, ist der Preis für freifinanzierte gleichartige Objekte fiktiv zu ermitteln.

5 Ob 137/18k

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