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Haftung eines Bauträgers, der das Bauwerk hergestellt hat

BauträgerrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/51immolex 2019, 176 - 177 Heft 5 v. 2.5.2019

Der Bauträger, der sich einem Käufer gegenüber zur Herstellung des Bauwerks verpflichtet hat, haftet auch dann für die von ihm beauftragten Professionisten, wenn das verkaufte WE-Objekt bei Abschluss des Kaufvertrags schon fertiggestellt war.

3 Ob 244/18f

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