Landesregierungen sind einerseits Förderungsgeber im Rahmen der Wohnbauförderung, gleichzeitig üben diese aber auch die Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen iS des WGG aus. Für gemeinnützige Bauvereinigungen, (FN ) die unter Inanspruchnahme dieser öffentlichen Mittel Bauvorhaben errichten, birgt dieses Spannungsfeld in der Praxis so manche unliebsame (unrechtmäßige?) Überraschung.