Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich umfassenden Fragen in Hinblick auf im Miteigentum stehende und vermietete Bestandsobjekte. Kann auch der einzelne Miteigentümer den Mietzins einfordern und greift das Erfordernis der Sicherstellung beim Anspruch Mehrerer auf Räumung des Objekts?
Rechtsgrundlagen: § 848 ABGB; § 890 ABGB