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Aufwendungen zur Erfassung vom Bäumen in einem Baumkataster sind keine Betriebskosten

Miet- und WohnrechtJudikaturMag. Dr. Alexander Klein, LL.M., RA (Anmerkung)immolex 2012/2immolex 2012, 13 - 14 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache spricht die erkennende Instanz aus, dass die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten kostenseitig nicht zwingend auf den Mieter zu transferieren ist.

Rechtsgrundlagen: § 17 MRG; § 24 MRG

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