Zusammenfassung: In Hinblick auf die Erfüllung öffentlich rechtlicher Pflichten befasst sich das erkennende Gericht differenzierend mit den Begriffen "Betriebsaufwand" und "Erhaltungsaufwand".
Rechtsgrundlagen: § 24 MRG
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Zusammenfassung: In Hinblick auf die Erfüllung öffentlich rechtlicher Pflichten befasst sich das erkennende Gericht differenzierend mit den Begriffen "Betriebsaufwand" und "Erhaltungsaufwand".
Rechtsgrundlagen: § 24 MRG
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