Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat hatte sich mit der gerichtlichen Aufkündigung einer von einem Junggesellen gemieteten Wohnung zu befassen, der zwar aus beruflichen Gründen im Ausland weilt aber immer wieder in seine Wohnung zurückkehrt. Hat er dadurch seinen Lebensschwerpunkt ins Ausland verlegt?
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 20 Z 6 MRG