Zusammenfassung: In vorliegendem Fall hatte der OGH die vermeintliche Subsumtion der Installierung eines Taubennetzes unter den Betriebskostenbegriff zu behandeln. Liegt etwa ein Fall unmittelbarer Schädlingsbekämpfung vor? Wie ist die Entfernung eines abgestorbenen Baumes und die folgende Ersatzbepflanzung zu sehen?
Rechtsgrundlagen: § 21 MRG