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Streitigkeiten der Mitmieter über die Benützung der gemeinschaftlichen Sache

AußerstreitrechtJudikaturDr. Dieter Stibi, LL.M. RAimmolex 2010/34immolex 2010, 115 - 116 Heft 4 v. 1.4.2010

Zusammenfassung: In angesprochener Sache weist der OGH Streitigkeiten aus der Mitbenützung gemeinschaftlicher Sachen eindeutig dem Außerstreitverfahren zu. Bedeutung erlangt diese Erkenntnis vor allem hinsichtlich unterschiedlicher Fristen des Revisionsrekurses.

Rechtsgrundlagen: § 825 ABGB; ߧ 46 Abs 3 AußStrG; ߧ 65 Abs 1 AußStrG

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