§ 364a ABGB
Gegenständlich war über einen Unterlassungsanspruch im Grenzbereich von öffentlichen und zivilen Nachbarrechten zu befinden, der sich gegen Immissionen einer nachträglich in Form eines vereinfachten Verfahrens geänderten Betriebsanlage richtet.
OGH 28.1.2009, 1 Ob 123/08g