Zusammenfassung: Der VwGH nimmt zur Bemessung der Grunderwerbsteuer Stellung und erläutert, dass die Übernahme von Schulden durch den Käufer, die sich vorteilhaft für das Vermögen des Verkäufers gestaltet, zur Gegenleistung zu zählen ist. Der Nachweis einer Haftungsverteilung im Innenverhältnis nach dem Stand der Kapitalkonten obliegt der Beweislast des Gesellschafters.