Zusammenfassung: Sofern bauliche Gegebenheiten eine abweichende Benützungsregelung nicht ermöglichen, ist der Ausgleich durch Festlegung eines Benützungsentgelts herbeizuführen.
Rechtsgrundlagen: § 833 ABGB
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Zusammenfassung: Sofern bauliche Gegebenheiten eine abweichende Benützungsregelung nicht ermöglichen, ist der Ausgleich durch Festlegung eines Benützungsentgelts herbeizuführen.
Rechtsgrundlagen: § 833 ABGB
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