Zusammenfassung: Die Verhängung der Untersuchungshaft hat nicht den Wegfall des für den Anspruch auf Familienbeihilfe relevanten gemeinsamen Haushalts zur Folge.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 3 FLAG; § 2 Abs 1 lit a FLAG; § 2a Abs 1 FLAG; § 3 Abs 1 FLAG
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