§ 1118 ABGB
Nur eine vor der Vertragsbeendigung geltend gemachte Aufrechnungserklärung kann eine erfolgreiche Räumungsklage verhindern. Eine analoge Anwendung des § 33 Abs 2 MRG muss nicht geprüft werden, wenn der Bestandnehmer ein bloß leichtes Verschulden am Zahlungsrückstand nicht eingewandt hat.