§ 21 WEG 2002; § 52 Abs 1 Z 8 WEG 2002
Der OGH erörtert, in welchem Zeitpunkt eine Kündigung des Hausverwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsgültigkeit erlangt und konkretisiert, dass Rechtsfragen über die Rechtswirksamkeit der Kündigung den Außerstreitgerichten, Rechtsstreitigkeiten aber, in denen die Rechtsgültigkeit der Kündigung nur eine Vorfrage darstellt, hingegen den den ordentlichen Gerichten zugewiesen sind.