§ 140 ABGB
Der OGH prüft, unter welchen Voraussetzungen die Übernahme von Instandhaltungskosten für die ehemalige Ehewohnung durch den Unterhaltspflichtigen gegenüber dem dort wohnhaften Kind als Naturalunterhaltsleistung zu qualifizieren ist, die anrechnungsweise bei der Bemessung des Kindesunterhalts zu berücksichtigen ist.