§ 5 Abs 2 WEG 2005
Der OGH erläutert, gegenüber welchen Personen die Einschränkungen in den Erwerbsrechten bezüglich eines Pkw-Abstellplatzes zu berücksichtigen sind und nimmt dabei auch Stellung zur Frage, ob diese Einschränkungen auch bei einem Wohnungseigentumsorganisator zur Anwendung gelangen.