§ 364 Abs 2 ABGB
Die Gewährung des Immissionsschutzes darf nicht überspannt werden. Nur bei gravierenden Eingriffen steht dem Nachbarn der privatrechtliche Schutz des § 364 Abs 2 ABGB zu.
OGH 24. 5. 2000, 3 Ob 191/99f
§ 364 Abs 2 ABGB
Die Gewährung des Immissionsschutzes darf nicht überspannt werden. Nur bei gravierenden Eingriffen steht dem Nachbarn der privatrechtliche Schutz des § 364 Abs 2 ABGB zu.
OGH 24. 5. 2000, 3 Ob 191/99f