Art 13 Abs 1 HKÜ
Vorliegende Entscheidung behandelt inhaltlich die Frage, ob die bestrittene finanzielle Versorgung eines Kindes so weit greift, dass zu befürchten ist, dass das Kindeswohl in Gefahr schwebt.
OGH 6 Ob 122/12b
Art 13 Abs 1 HKÜ
Vorliegende Entscheidung behandelt inhaltlich die Frage, ob die bestrittene finanzielle Versorgung eines Kindes so weit greift, dass zu befürchten ist, dass das Kindeswohl in Gefahr schwebt.
OGH 6 Ob 122/12b