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Unterhaltsanspruch einer Mutter gegen ihren Sohn richtet sich - vor 1. 7. 2011 - nach dem Personalstatut des Sohnes

UnterhaltsrechtJudikaturLStA M. Dr. Robert Fucik, BMJ (Bearbeitung)iFamZ 2012/204iFamZ 2012, 276 Heft 5 v. 1.9.2012

§ 24 IPRG

Unter Bezugnahme auf die strittige Ausgleichszulagenhöhe einer türkischen Unterhaltsberechtigten beantwortet der OGH die Frage, ob dahingehend das türkische Personalstatut der Unterhaltsberechtigten greift oder doch eher das österreichische Statut ihres unterhaltspflichtigen Sohnes einschlägig ist.

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