§ 24 IPRG
Unter Bezugnahme auf die strittige Ausgleichszulagenhöhe einer türkischen Unterhaltsberechtigten beantwortet der OGH die Frage, ob dahingehend das türkische Personalstatut der Unterhaltsberechtigten greift oder doch eher das österreichische Statut ihres unterhaltspflichtigen Sohnes einschlägig ist.