Zusammenfassung: Der Verfasser widmet seinen Beitrag der per 27.7.2012 kundgemachten EU-Erbrechtsverordnung (VO EU/650/2012) und spricht diese inhaltlich an. Dabei sieht das genannte Normengebilde keine materiellen Regelungen vor und beinhaltet vorwiegend Fragen der internationalen Zuständigkeit sowie der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, Urkunden und Vergleichen.
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