Zusammenfassung: Die Entscheidung hatte die Frage der Zulässigkeit des Rekurses einer Vertrauensperson zu entscheiden, die entgegen dem Gedanken des § 16 HeimAufG gegen eine die Freiheitsbeschränkung aufhebende Entscheidung vorgehen wollte.
Rechtsgrundlagen: § 16 HeimAufG