Zusammenfassung: Die Entscheidung behandelt die Frage der Nichtigkeitsfolge bei nicht zumindest schlagwortartig begründeten, mündlich verkündeten Urteilen.
Rechtsgrundlagen: § 20 UbG; § 477 Abs 1 Z 9 ZPO
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Zusammenfassung: Die Entscheidung behandelt die Frage der Nichtigkeitsfolge bei nicht zumindest schlagwortartig begründeten, mündlich verkündeten Urteilen.
Rechtsgrundlagen: § 20 UbG; § 477 Abs 1 Z 9 ZPO
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