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Zum Ehegattenunterhalt zwischen Rechtskraft des Scheidungsausspruchs und Rechtskraft der Verschuldensentscheidung

EherechtAufsatzMag. Manuela Bauer, Studienassistentin Universität LinziFamZ 2009, 354 - 357 Heft 6 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Die Autorin behandelt die Frage, ob bis zur rechtskräftigen Verschuldensentscheidung Unterhalt zusteht. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieser in solchen Fällen? Kann zu viel geleisteter Unterhalt zurückverlangt werden? Der Beitrag gibt konsequent einen Überblick über Ansichten der Rechtsprechung und Lehre.

Rechtsgrundlagen: § 49 EheG; § 66 EheG; § 68a EheG

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