ߧ 22 AußStrG; § 219 ZPO
Die Entscheidung hat ein bloßes Informationsbedürfnis als nicht ausreichend für einen Anspruch auf Akteneinsicht erachtet.
OGH 30.7.2009, 8 Ob 88/09p
ߧ 22 AußStrG; § 219 ZPO
Die Entscheidung hat ein bloßes Informationsbedürfnis als nicht ausreichend für einen Anspruch auf Akteneinsicht erachtet.
OGH 30.7.2009, 8 Ob 88/09p