ߧ 127 AußStrG
Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Rechtsmitellegitimation eines Sachwalters. Konsequent ist diese nicht gegeben, sofern sie nur dem Interesse des Sachwalters dient. Mit einer Anmerkung von Felicitas Parapatits.
OGH 30.7.2009, 8 Ob 88/09p