§ 279 ABGB
Die Entscheidung geht auf Fragen der Person des zu bestellenden Sachwalters im Lichte des Wohls der betroffenen Person ein.
OGH 9.6.2009, 5 Ob 92/09d
§ 279 ABGB
Die Entscheidung geht auf Fragen der Person des zu bestellenden Sachwalters im Lichte des Wohls der betroffenen Person ein.
OGH 9.6.2009, 5 Ob 92/09d