Zusammenfassung: Das LG Wels hatte zu entscheiden, ob ein Türöffner als freiheitsentziehende Maßnahme anzusehen ist oder nicht.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 HeimAufG
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Zusammenfassung: Das LG Wels hatte zu entscheiden, ob ein Türöffner als freiheitsentziehende Maßnahme anzusehen ist oder nicht.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 HeimAufG
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