vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Abgrenzung der Aufteilungsmasse nach §§ 81 ff EheG

EherechtAufsatzMag. Clemens Nimmerrichter, Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht in WieniFamZ 2009, 296 - 298 Heft 5 v. 1.9.2009

§ 81 EheG; § 82 EheG

Der Autor befasst sich mit der Vermögensaufteilung der Vermögensmasse im Lichte des § 81 EheG. Vor allem die Ausnahme von der Negativliste des § 82 wird thematisiert ebenso wie Fragen der Wertsteigerung und Wertschöpfung nach Eheschließung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!