§ 81 EheG; § 82 EheG
Der Autor befasst sich mit der Vermögensaufteilung der Vermögensmasse im Lichte des § 81 EheG. Vor allem die Ausnahme von der Negativliste des § 82 wird thematisiert ebenso wie Fragen der Wertsteigerung und Wertschöpfung nach Eheschließung.