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Rechtsprechung - Grundlage und Grenzen des vertraglichen Unterhalts richten sich nach der Parteiabsicht

EherechtAstrid Deixler-HübneriFamZ 2008/75iFamZ 2008, 157 Heft 3 v. 1.5.2008

§ 69a EheG

§ 69 a EheG normiert, dass bestimmte Folgen, die dem gesetzlichen Unterhalt zukommen auch auf den vertraglichen Unterhalt anwendbar sind. Um welche Folgen handelt es sich dabei? Wonach richtet sich die Beurteilung der " Absicht" der Parteien?

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