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Rechtsprechung - § 382 Z8 litc 2.FallEO dient nicht der Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, sondern der gerichtlichen Durchsetzung des Aufteilungsanspruchs

EherechtAstrid Deixler-HübneriFamZ 2008/76iFamZ 2008, 157 Heft 3 v. 1.5.2008

§ 382 EO

Das Gericht musste sich in dieser Sache mit der Frage befassen, welchen Zweck § 382 EO verfolgt. Ist es für den Durchsetzungsanspruch maßgeblich, ob die gefährdete Partei die Sache oder eine Ausgleichszahlung gem § 94 EheG zugesprochen bekommt?

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