Zusammenfassung: Durch das GSchG 1996 wurde der Schutz des § 382b EO vor Gewalt in der Familie auf Lebensgefährten in nichtehelicher Gemeinschaft ausgedehnt. Die Autoren hinterfragen in ihrem Beitrag die Effektivität dieser Ausdehnung.
Rechtsgrundlagen: § 382b EO; GeSchG