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Haftungsprivileg für Sicherheitsvertrauenspersonen?

Haftungsprivileg bei ArbeitsunfällenARD 5901/8/2008 Heft 5901 v. 7.10.2008

§ 333 Abs 1 und Abs 4 ASVG - Da Sicherheitsvertrauenspersonen durch die Übertragung bestimmter Aufgabenbereiche des Arbeitnehmerschutzes trotz ihrer Stellung als Arbeitnehmervertreter Bereiche der unternehmerischen Fürsorgepflicht wahrnehmen, kommt ihnen bei Verletzung eines Arbeitskollegen durch einen Arbeitsunfall das Haftungsprivileg des § 333 ASVG zugute.

OLG Wien 19. 6. 2008, 10 Ra 25/08g

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