( § 9 EStG, § 6, § 8 BewG ) Gewährleistungsrückstellungen sind bis zum konkreten Schadenseintritt und zur Geltendmachung des Mangels durch den Geschädigten bei der Ermittlung des Einheitswertes eines gewerblichen Betriebes nicht als Schuldpost abzugsfähig.
VwGH 25.10.2000, 97/13/0203