( EStG § 4 Abs 4 ) Hat ein Steuerpflichtiger die letzte von 3 Aufenthaltswochen bei einer Geschäftsreise (hier: Südafrika) ausschließlich privaten Zwecken gewidmet, können schon aus diesem Grund wegen des geltenden Aufteilungsverbotes mangels Vorliegens einer ausschließlich beruflichen Reise die Reisekosten nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden. VwGH 94/14/0012 v. 17.02.1999. (Bescheid aufgehoben)