vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG § 81, BAO § 29

Lohnsteuer und AbgabenARD 5026/19/99 Heft 5026 v. 7.5.1999

( EStG § 81, BAO § 29 ) Ein Jagdpachtrevier ist als Betriebsstätte anzusehen. Für einen in diesem Jagdrevier Dienst versehenden Berufsförster wird sonach vom ausländischen Arbeitgeber der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein. BMF EAS 1408 v. 04.02.1999. (SWI 1999/184, Heft 4)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte