Mit Verordnung der BMJ (BGBl II 2011/242) wurden die Gerichtsgebühren aufgrund der in § 31a GGG vorgesehenen Valorisierungsregelung mit 1. 8. 2011 indexbedingt erhöht. Die in der Verordnung angeführten erhöhten Gebührenbeträge gelten für Schriften und Amtshandlungen, bezüglich derer der Anspruch auf die Gebühr nach dem 31. 7. 2011 begründet wird.