( KV-Handelsangestellte ) Die Einstufung eines Filialleiters in die Beschäftigungsgruppe 3 des Kollektivvertrages für Handelsangestellte ist gerechtfertigt, wenn ihm nur völlig untergeordnete Kompetenzen bei der Kalkulation und der Preisgestaltung zukommen.
OLG Wien 13.10.2000, 8 Ra 253/00k, Revision zulässig