§ 4 EStG
Art II UmgrStG
Aus gegebenem Anlass teilt das BMF seine Rechtsansicht zu den Wirkungen einer Umwandlung gem Art II UmgrStG auf die Gesellschafter der umgewandelten Kapitalgesellschaft mit. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.