WEG: § 2 Abs 3, § 16 Abs 1
ABGB: § 523, § 863
Ein Wohnungseigentümer kann gegen unberechtigte Eingriffe eines anderen Wohnungseigentümers in sein ausschließliches Nutzungsrecht mit Eigentumsfreiheitsklage vorgehen. Das ausschließliche Nutzungsrecht umfasst auch das Zubehör-Wohnungseigentum (hier: Garten).