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Macht Verschweigen von Nachlassgegenständen erbunwürdig?

ErbrechtJudikaturEF-Z 2012/48EF-Z 2012, 79 Heft 2 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu vorliegender Entscheidung widmet sich der erkennende Senat der Frage, ob das Verschweigen von Nachlassgegenständen als Erbunwürdigkeitsgrund zu werten ist.

Rechtsgrundlagen: § 542 ABGB

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