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Notar sucht Testierfähigkeit

ErbrechtJudikaturEF-Z 2012/49EF-Z 2012, 80 Heft 2 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung war zu klären, ob den Formerfordernissen des § 568 ABGB in Hinblick auf die Testierfähigkeit des besachwalteten Testators genüge getan worden ist.

Rechtsgrundlagen: § 568 ABGB

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