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Schutz vor Gewalt in der Wohnung: Welche EV?.

ExekutionsrechtJudikaturSusanne Beck (Anmerkung)EF-Z 2012/47EF-Z 2012, 78 - 79 Heft 2 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung wendet sich der Gerichtshof differenzierend der Frage zu, ob zum Schutz von Gewaltopfern auf das Instrument der einstweiligen Verfügung nach § 382b oder § 382e EO zurückzugreifen ist.

Rechtsgrundlagen: § 382e EO

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