1. (Auch) eine "sonstige Marke" muss in einer angemessenen Form unter Verwendung allg zugänglicher, dh auch vom PA verarbeitbarer Technologie eindeutig, präzise, abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv wiedergegeben werden, sodass jedermann klar und präzise feststellen kann, für welchen Gegenstand Schutz gewährt wird.