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Auch "degoutant" ist in Österreich bekannt

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturRoland Vesenmayerecolex 2024/146ecolex 2024, 252 - 253 Heft 3 v. 6.3.2024

GOÛTEZ für Lebensmittel ist nicht unterscheidungskräftig.

33 R 90/23g

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