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Einstweilige Verfügung und Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2024/144ecolex 2024, 249 - 250 Heft 3 v. 6.3.2024

1. Als Voraussetzung für die Erlassung einer eV bedarf es eines drohenden unwiederbringlichen (und nicht wiedergutzumachenden) Schadens; dieser drohende Schaden muss entweder den ASt (§ 381 Z 2 EO) oder die Ges (§ 42 Abs 4 GmbHG) betreffen.

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