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Vermögensgerichtsstand trotz Belastungs- und Veräußerungsverbots

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2023/76ecolex 2023, 130 Heft 2 v. 16.2.2023

Die unmittelbare exekutive Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen ist - abgesehen vom Fall völkerrechtlicher Immunität - nicht erforderlich, um den Vermögensgerichtsstand nach § 99 Abs 1 JN zu begründen; ein auf einer Liegenschaft lastendes rechtsgeschäftliches Belastungs- und Veräußerungsverbot steht daher der Annahme eines Vermögensgerichtsstands nach § 99 Abs 1 JN nicht entgegen.

4 Ob 170/22m

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