Zur Umsetzung der "Digitalisierungs-RL" (FN ) hat der österreichische Gesetzgeber das "Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz 2022" (GesDigG 2022) erlassen. Dieses wurde am 6. 12. 2022 im Bundesgesetzblatt (FN ) kundgemacht. Der Zweck des Gesetzes ist vorrangig die Anpassung gesellschaftsrechtlicher Akte auf das digitale Zeitalter, um Anmeldungen online durchführen zu können. Geändert wurden das UGB, das FBG, das GmbH-Gesetz, das AktG, das SpaltG, das GenG und das GGG. Nachfolgend ein Überblick.